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AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen der Firma Frey GmbH

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedinungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2. Unsere Geschäftsbedinungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedinungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

 

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand

1. An unsere Angebote halten wir uns 10 Werktage gebunden. Der Besteller ist an sein Angebot ebenfalls 10 Werktage gebunden. Die Frist läuft an dem Werktag (Montag – Freitag) an, an dem das jeweilige Angebot dem anderen Geschäftspartner zugeht.

2. Vereinbarungen mit dem Kunden in Bezug auf die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes stellen keine Garantie dar, es sei denn, diese werden als solche ausdrücklich vereinbart.

3. Konstruktions-, Form- oder sonstige Änderungen des Liefergegenstandes, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers oder auf sonstige Gründe zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt, sofern der Liefergegenstand gegenüber der Katalogbeschreibung hinsichtlich der Form, Farbe, Größe und / oder der sonstigen Ausführung abweicht, sofern diese Abweichungen den handelsüblichen Gebrauch nicht beeinträchtigen oder auf der Natur der verwendeten Materialien beruhen und für den Kunden zumutbar sind.4. Schulden wir die Prägung oder Bedruckung mit vom Kunden beizustellenden Logos, Marken etc., so ist der Kunde verpflichtet, uns diese unverzüglich nach Vertragsschluss im Dateiformat .eps, .ai oder .pdf mit Angabe der einschlägigen Farbnummern (Pantone oder HKS) zur Verfügung zu stellen.

5. Ist die Prägung, Bedruckung oder Stanzung von Produkten Teil des Auftrags, so erstellen wir auf Basis der Vorlagen des Kunden einen entsprechenden Korrekturabzug, welcher dem Kunden zur Freigabe per E-Mail übersandt wird. Der Kunde ist verpflichtet, Druckstand, Rechtschreibung und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Liegen keine diesbezüglichen Fehler vor, hat der Kunde den Korrekturabzug innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt freizugeben. Liegen Fehler bezüglich des Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs vor, so hat der Kunde diese innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen. Erfolgt die Freigabe bzw. Fehlermitteilung nicht innerhalb der genannten Frist, so behalten wir uns vor, den zugesagten Liefertermin zu verschieben. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenpflichtig erstellt. Ist es aus drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen, wird dies auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Ziffer 5 gilt nicht, wenn wir mit dem Kunden in ständiger Geschäftsbeziehung stehen und bereits einen identischen Auftrag durchgeführt haben. Sodann gelten die in diesem Auftrag gefertigten Leistungen als freigegebenes Muster, sofern der Kunde dem nicht widersprochen hat.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verpackung, Versand, Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1.   Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackungskosten. Soweit Gegenstand unserer Leistung auch die Erstellung der Druckunterlagen (Dateien, Reprofilme, Druckklischees, Druckplatten, Prägestempel usw.) ist, hat der Kunde uns ebenfalls die anfallenden Drucknebenkosten zu erstatten.

2.   Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandskunden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung bei uns ein, gewähren wir 2 % Skonto. Bei Exportkunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Vorauskasse. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

3. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland frei Haus, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 400,00 € beträgt. Ansonsten hat der Kunde die Kosten des Versands zu tragen. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde die Kosten des Versands zu tragen.

4. Ist der Kunde Unternehmer, so erfolgt die Auslieferung stets auf Gefahr des Kunden. In diesem Fall haften wir für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5.   Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

6.   Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

7.Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet vorzuleisten, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, insbesondere wegen einer Änderung des US-Dollar-Wechselkurses, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

§ 5 Druckunterlagen

Druckunterlagen (Prägestempel, Reprofilme, Druckklischees, Druckplatten und Dateien) werden unser Eigentum. Prägestempel, Lithos-Filme, Druckklischees sowie von uns umformatierte Kundendateien bzw. -vorlagen werden maximal 2 Jahre bei uns aufbewahrt. Die Originalkundendateien bzw. –vorlagen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Ablieferzeitraum hinaus aufbewahrt. Ansonsten sind sie vom Besteller unverzüglich abzuholen, da diese ansonsten entsorgt werden.

 

§ 6 Lieferfrist, Lieferabruf, Teillieferung

1.   Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages anzulaufen, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, bereitzustellender Stoffe, Logovorlagen im vereinbartem Druckformat, bereitzustellender oder noch herzustellender Werkzeuge sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

3. Ist Gegenstand des Auftrags eine Auslieferung nach Abruf durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung frühestens nach Ablauf von 7 Werktagen, nachdem uns die Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berechtigt, dem geforderten Abruf zu widersprechen, wenn uns eine Auslieferung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefertermin werden wir dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen.

4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich für den Kunden keine Nachteile hieraus ergeben.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

 

 

2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

3. Die Verarbeitung und/oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

 

 

 

 

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte Dritter

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass durch die Durchführung seines Auftrags keine Rechte Dritter, insbesondere keine Gewerblichen Schutzrechte und / oder Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen, falls diese von ihm zu vertreten ist.

 

§ 9 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag

1.   Ist die Prägung, Bedruckung oder Stanzung von Produkten Teil des Auftrags und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker aber vor Druckfreigabe erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Druckfreigabe aber vor der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die festgesetzte Pauschale ist.

2.   Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

3.   Ist die Prägung, Bedruckung oder Stanzung von Produkten nicht Teil des Auftrags und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die festgesetzte Pauschale ist.

4. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt der Pauschale gemäß Ziffer 4 den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

5.   Die Ziffer 1,2, 3 und 4 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 10 Mängelansprüche des Kunden

1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.

2. Ziffer 1 gilt nicht

  • für Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
  • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
  • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang.
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Leistungsgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und der Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen.

 

3. Schulden wir die Beschaffung und Übereignung einer oder mehrerer Sachen oder die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen, die auf die Kundenwünsche speziell angepasst sind, sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

4.   Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

6.   Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

7.   Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

 

§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.

1.   Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

 

§ 12 Haftung

1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.

2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

3. Ziffer 2 gilt nicht,

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;
  • bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
  • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
  • wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt.
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln
  • für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Leistungsgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und der Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen,

 

4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

5. Beruht ein Produktfehler des Kunden auf einer von uns gelieferten Sache, besteht ein Anspruch des Kunden auf Erstattung seiner durch einen Rückruf entstandenen Aufwendungen und Schäden nur dann, wenn den Endkunden des fehlerhaften Endprodukts entsprechende Rückrufansprüche zustanden. Im Übrigen haften wir für derartige Schäden nur, wenn wir den Produktfehler verschuldet haben.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Koblenz.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

§ 14 Sonstiges

1.   Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

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